Sollten Sie von der Gemeinde oder dem Jobcenter Leistungen beziehen (auch Wohngeld oder Kinderzuschlag), ist eine Bezuschussung oder die gänzliche Übernahme der Betreuungskosten möglich.
Sie müssen beim Vorstand schriftlich beantragt und seitens der OGGS bestätigt werden.
Sie haben Sie drei Möglichkeiten, uns die Dokumente zukommen zu lassen.
Bitte lassen Sie uns die Unterlagen so zeitnah, wie möglich zukommen.
Bei Anmeldung Ihres Kindes zum kommenden Schuljahr 2025/26 bis zum 15. Juli 2025.
Sobald Ihnen ein Nachfolgebescheid mit verlängerter Bewilligung vorliegt, ist uns dieser ebenfalls unverzüglich zu übermitteln.
Nur somit ist gewährleistet, dass Ihnen während der Vertragslaufzeit Betreuungskosten / Mittagsessen / AG’s bezuschusst oder übernommen werden oder die Ferienbetreuung vergünstigt ist. Bei verspäteter Abgabe können keine Erstattungen erfolgen!
Für Fragen rund um das Thema Unterstützungsleistungen helfen wir gern weiter.
Hier finden Sie Informationen zu Leistungen für Bildung und Teilhabe.