Die monatlichen Betreuungsbeiträge regeln sich nach unserer aktuellen Gebührenordnung. Die entsprechenden Beiträge werden nur per Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) erhoben, die seitens der Eltern beziehungsweise der Sorgeberechtigten dem Träger/Leitung erteilt werden. Fällig sind die Beiträge jeweils zum 1. Werktag eines Monats.
Die Gebühr wird als Jahresbeitrag berechnet und ist für 12 Monate (01.08.-31.07. des Folgejahres) in Teilbeiträgen zu entrichten. Da der Elternbeitrag eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der OGGS darstellt, ist die Gebühr auch während der Ferien, bei vorübergehender Schließung oder bei längeren Fehlzeiten des Kindes grundsätzlich bis zum Ende des OGGS-Jahres, also bis zum 31.07. zu entrichten.
Unterstützungsleistungen sind möglich und müssen beim Vorstand schriftlich beantragt werden.
Sie treten nur in Kraft, wenn der Vorstand es schriftlich bestätigt.
Hier finden Sie Informationen zu Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Der freiwillige Vereinsbeitrag der Familien kommt selbstverständlich und ausschließlich den Kindern zugute.
Er beträgt 25,00 € pro Jahr und wird zum Anfang des Schuljahres von Ihrem angegebenen Konto abgebucht.
Sollten Sie also entscheiden, dass Ihre Spende bei den Kindern gut aufgehoben ist, freuen wir uns natürlich sehr.
Hier finden Sie die Satzung unseres Vereins.