Liebe Eltern,
wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind unserer „Offenen Ganztagsbetreuung“ in Stockelsdorf anvertrauen wollen. Mit den uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten möchten wir eine individuelle Betreuung Ihres Kindes gewährleisten, um bei der Entwicklung zu einem sozialen, selbstständigen und verantwortungsbewussten Menschen behilflich zu sein. Wir bieten den Kindern eine ganzheitliche Begleitung, d.h. begreifen mit allen Sinnen, begreifen mit Verstand, Gemüt und Körper.
Motto: Unsere OGGS soll mehr sein als Aufbewahrung. Jedes Kind ist ein großes Rätsel, auch für sich selbst. Es will als individuelle Persönlichkeit wertfrei wahrgenommen werden. Wir bieten den Rahmen, in dem es sich frei entfalten kann.
Leitgedanke: Wir wollen Kindern dabei helfen, sich und die globalen Zusammenhänge der Welt zu verstehen und zu begreifen. Hierfür benötigen wir sowohl einen individuellen Blick auf das einzelne Kind, als auch einen Blick für das ganze System. Dies ermöglicht uns, die vorhandenen Kapazitäten punktgenau einzusetzen.
Leitfaden: Er ist auf fünf Säulen gebaut -- Kinder, Eltern, MitarbeiterInnen, Schule und Qualitätsmanagement -- und mündet später in ein tragfähiges Konzept.
Sie wollen das Beste für Ihr Kind? Wir auch! Tun wir’s doch gemeinsam.
Wir wünschen Ihnen und uns, dass sich Ihr Kind bei uns zu Hause fühlt, bieten Ihnen das „Rundum-sorglos-Paket“ und hoffen auf gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Der OGGS-Vorstand
OGGS-Richtlinien
Um gemeinsame Grundlagen für Regeln, Verhaltensweisen und Abläufe zu haben, ist Folgendes zu beachten:
Allgemeines
Träger der Offenen Ganztagsschule ist der Verein zur Förderung von Kindern „Offener Ganztag an den Grundschulen in Stockelsdorf OGGS“ e.V. (vertreten durch den Vorstand) (im Folgenden OGGS).
Das OGGS-Jahr beginnt (unabhängig vom Beginn und Ende der jeweiligen Sommer-/Schulferien) grundsätzlich am 01.08. eines Jahres und endet am 31.07. des Folgejahres.
„Regeln, Grenzen, Konsequenzen“
Dies ist eine gelebte Haltung in allen drei Stockelsdorfer Grundschulen und bei uns in der OGGS. Es handelt sich um Regeln, die von den Kindern während der Schul- und Betreuungszeit gleichermaßen einzuhalten sind. Die Kinder werden über diese Regeln informiert. Auch im Unterricht werden sie regelmäßig thematisiert. Bei Nichteinhaltung fester Regeln wird eine Handlungskette erfolgen. Die aktuellen Regeln und Konsequenzen sind den Regelungen der Schulen zu entnehmen.
Wir bieten Räumlichkeiten für die Hausaufgaben, für das Mittagessen, und halten Snacks und Getränke bereit. Nachmittags finden halbjährlich wechselnde AG-Angebote statt.
Betreuungsvertrag
Mit der verbindlichen Anmeldung des Kindes wird zwischen den Sorgeberechtigten und dem Träger ein schriftlicher Betreuungsvertrag geschlossen, dessen Bestandteil auch die jeweils gültige Gebührenordnung ist. Im Betreuungsvertrag wird u.a. der monatliche Beitrag für die Snack- und Getränkepauschale geregelt.
Eine Abmeldung des Kindes ist in der Regel unter Einhaltung einer 4-Wochen-Frist zum 31.01 bzw. zum. 31.07. möglich.
Wünschenswert wäre der Kündigungseingang bis zum 30.04. für das Schuljahresende und der 15.12. zum Ende des Halbjahres. Dies ermöglicht uns eine bessere Planung für die organisatorischen Abläufe.
Eine vorzeitige Auflösung des Betreuungsverhältnisses oder ein Rücktritt seitens der Sorgeberechtigten ist nur in besonderen Fällen möglich und bedarf der schriftlichen Bestätigung des Trägers.
Das Vertragsverhältnis kann bei Vorliegen wichtiger Gründe, wie z. B. soziale Veränderungen, medizinische Ereignisse oder Umzug an einen anderen Wohnort, jederzeit gekündigt werden.
Der Träger behält sich jedoch vor, Arbeitsbescheinigungen, ärztliche Stellungnahmen oder Umzugsnachweise der Gemeinde einzufordern.
Für eine fristlose Kündigung müssen Gründe vorliegen, die die Fortsetzung des Betreuungsverhältnisses unzumutbar machen.
Bei unvorhersehbaren Ereignissen, unvermeidlichen Baumaßnahmen oder behördlichen Anordnungen kann die OGGS zeitweilig geschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme des Kindes in eine andere Gruppe oder Notgruppe oder auf Schadensersatz. Eine Erstattung der Gebühr aus diesem Grunde erfolgt nicht. Der Träger steht aber für unbürokratische Hilfe zur Verfügung.
Betreuungszeiten
- wenn nicht anders angegeben
Grundsätzliche Betreuung von 07:00 Uhr bis 08:15 Uhr und
während der Schulzeit von 12:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Ferienbetreuung:
Osterferien von 07:00 Uhr bis 16:00Uhr
Sommerferien - letzten 3 Wochen von 07:00 Uhr bis 16:00Uhr
Achtung: 3 Wochen Schließzeit
Herbstferien von 07:00 Uhr bis 16:00Uhr
Flexible Tage
Bewegliche Ferientage i. d. Regel von 07:00 Uhr bis 16:00Uhr
Kinder aus der Frühbetreuung nur bis Unterrichtsschluss
laut regulärem Stundenplan
Schulentwicklungstage i. d. Regel von 07:00 Uhr bis 16:00Uhr
Kinder aus der Frühbetreuung nur bis Unterrichtsschluss
laut regulärem Stundenplan
Tag der Abgabe der Halbjahreszeugnisse
und vor Sommer- und Weihnachtsferien von 11:15 Uhr bis 15:00 Uhr
Kinder aus der Frühbetreuung nur bis Unterrichtsschluss
laut regulärem Stundenplan
Schließzeiten, Ausnahmen, unvorhersehbare Ereignisse
Weihnachtsferien Schließzeit - keine Betreuung
Sommerferien Schließzeit – immer 1. bis 3. Ferienwoche
Fortbildungen keine Betreuung
Schulentwicklungstage mit OGGS Beteiligung keine Betreuung
Personalmangel keine Betreuung
Die genauen Schließzeiten werden rechtzeitig im Vorjahr über die Elternpost und unsere Webseite bekanntgegeben.
Der Träger entscheidet hierüber nach Abwägung aller Interessen. Dieses wird den Sorgeberechtigten rechtzeitig mitgeteilt.
Versicherungen/Haftung
Schulkinder ab 6 Jahren sind durch die gesetzliche Unfallversicherung des Landes Schleswig-Holstein nach Maßgabe der rechtlichen Grundlagen unfallversichert. Die Unfallversicherung schließt den Weg von und zur Schule, den Aufenthalt in der Schule sowie Aktivitäten der OGGS außerhalb des Schulgeländes ein.
Alle Unfälle auf dem Weg zur OGGS oder auf dem Rückweg, die eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind der OGGS unverzüglich zu melden, damit die entsprechende Schadensregulierung eingeleitet werden kann.
Die Sorgeberechtigten verpflichten sich dazu sicherzustellen, dass das Kind in der Betreuung ankommt. Ebenso besteht die Verpflichtung der Sorgeberechtigten, die jeweilige Betreuung über ein Nicht-Erscheinen des Kindes zu informieren. Geschieht dies nicht, wird automatisch davon ausgegangen, dass das Kind aus besonderen Gründen nicht an der Betreuung teilnimmt. Es besteht seitens des Vereins keine Verpflichtung nachzuforschen, wo das Kind an dem Tag des Nicht-Erscheinens ist. Eine Haftung seitens des Vereins wird ausgeschlossen.
Für die MitarbeiterInnen besteht über den Träger eine Berufsschadenhaftpflicht-versicherung.
Wir weisen besonders darauf hin, dass für Schülerinnen und Schüler, die die OGGS besuchen, eine private Haftpflichtversicherung bestehen muss da andernfalls die Sorgeberechtigten für Schäden haften, die durch das Kind verursacht wurden.
Für den Verlust, die Beschädigung oder die Verwechslung der Kleidung und der Ausstattung der Kinder wird keine Haftung übernommen.
Entgeltregelungen
Die monatlichen Betreuungsbeiträge regeln sich nach der aktuellen Gebühren-ordnung. Die entsprechenden Beiträge werden nur per Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) erhoben, die dem Träger seitens der Sorgeberechtigten erteilt wird. Fällig sind die Beiträge jeweils zum 1. Werktag eines Monats.
Die Gebühr wird als Jahresbeitrag berechnet und ist für 12 Monate (01.08.-31.07.) in gleichen Teilbeiträgen zu entrichten. Da der Betreuungsbeitrag eine Beteiligung an den gesamten Betriebs- und Personalkosten der OGGS darstellt, ist die Gebühr auch während der Ferien, bei vorübergehender Schließung oder bei längeren Fehlzeiten des Kindes grundsätzlich bis zum Ende des OGGS-Jahres, also bis zum 31.07., zu entrichten.
Nähere Einzelheiten und Erläuterungen sind der Gebührenordnung zu entnehmen.
Sonstiges
Die Benutzung von Handys, Smartphones und Smartwatches sind den Betreuungskindern während der Betreuungszeit nicht gestattet. Sollte ein Kind eines der oben genannten oder ein ähnliches technisches Kommunikationsgerät mit sich führen, wird es aufgefordert, dieses ausgeschaltet im Schulranzen zu verstauen. Die OGGS haftet nicht bei Beschädigung oder Verlust der Geräte.
Der Vorstand
Stand Februar 2025
Vorstand
Manfred Beckmann
Erster Vorsitzender
Telefon: 0170 4091759
E-Mail: manfred_beckmann@web.de
Michaela Bierschwall
Zweite Vorsitzende
Telefon: 0173 2140573
E-Mail: bierschwall@wfl.de
Verwaltung
Ahrensböker Straße 3
23617 Stockelsdorf
Telefon: 0451 30505680
E-Mail: buero@oggs-stockelsdorf.de
Standorte
OGGS in der Erich Kästner Grundschule
Dorfstraße 22
23617 Stockelsdorf
Telefon: 0451 4901 690
E-Mail: eks@oggs-stockelsdorf.de
OGGS in der Gerhart-Hauptmann-Grundschule
Breslauer Straße 12
23617 Stockelsdorf
Telefon: 0451 4901 640
E-Mail: ghs@oggs-stockelsdorf.de
OGGS in der Grundschule Ravensbusch
Segeberger Straße 89
23617 Stockelsdorf
Telefon: 0451 4901 590
E-Mail: rav@oggs-stockelsdorf.de