Liebe Familien,
wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind unserer Offenen Ganztagsschule in Stockelsdorf anvertrauen wollen. Mit den uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten möchten wir eine individuelle Betreuung Ihres Kindes gewährleisten, um bei der Entwicklung zu einem sozialen, selbstständigen und verantwortungsbewussten Menschen behilflich zu sein. Wir bieten den Kindern eine ganzheitliche Begleitung, d.h. Lernen mit allen Sinnen, Lernen mit Verstand, Gemüt und Körper.
Motto: Unsere OGGS soll mehr sein als Aufbewahrung. Jedes Kind ist ein großes Rätsel, auch für sich selbst. Es will als individuelle Persönlichkeit wertfrei wahrgenommen werden. Wir bieten den Rahmen, in dem es sich frei entfalten kann.
Unser Leitgedanke ist folgender: Wir wollen Kindern dabei helfen, sich und die globalen Zusammenhänge der Welt zu verstehen und zu begreifen. Hierfür benötigen wir sowohl einen individuellen Blick auf das einzelne Kind als auch einen Blick für das ganze System. Dies ermöglicht uns, die vorhandenen Kapazitäten (Finanzen, Personal etc.) punktgenau einzusetzen. Der Leitfaden ist auf fünf Säulen gebaut - Kinder, Eltern, MitarbeiterInnen, Schule und Qualitätsmanagement - und soll später in ein tragfähiges Konzept münden.
Sie wollen das Beste für Ihr Kind? Wir auch! Tun wir’s doch gemeinsam.
Wir wünschen Ihnen und uns, dass sich Ihr Kind bei uns zu Hause fühlt, bieten Ihnen das „Rundum-sorglos-Paket“ und hoffen auf gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Der OGGS-Vorstand
OGGS-Satzung
Um gemeinsame Grundlagen für Regeln, Verhaltensweisen und Abläufe zu haben, ist Folgendes zu beachten:
Allgemeines
Träger der Offenen Ganztagsschule ist der Verein zur Förderung von Kindern „Offener Ganztag an den Grundschulen in Stockelsdorf OGGS e.V." (vertreten durch den Vorstand) (im Folgenden OGGS).
Das OGGS-Jahr beginnt (unabhängig vom Beginn und Ende der jeweiligen Sommer-/Schulferien) grundsätzlich
am 01.08. eines Jahres und endet am 31.07. des Folgejahres.
„Regeln, Grenzen, Konsequenzen“
Dies ist eine gelebte Haltung in allen drei Grundschulen und bei uns in der OGGS. Es handelt sich um Regeln, die von den Kindern während der Schul- und Betreuungszeit gleichermaßen einzuhalten sind. Die Kinder werden über diese Regeln informiert. Auch im Unterricht werden sie regelmäßig thematisiert. Bei Nichteinhaltung fester Regeln wird eine Handlungskette erfolgen. Die aktuellen Regeln und Maßnahmen sind den Regelungen der Schulen zu entnehmen.
Betreuungsvertrag
Mit der verbindlichen Anmeldung des Kindes wird zwischen den Sorgeberechtigten und dem Träger ein schriftlicher Betreuungsvertrag geschlossen, dessen Bestandteil auch die jeweils gültige Gebührenordnung ist. Im Betreuungsvertrag wird u.a. der monatliche Beitrag für die Snack- und Getränkepauschale geregelt.
Eine Abmeldung des Kindes ist in der Regel nur unter Einhaltung einer 4-Wochen-Frist zum Ende des Schuljahres möglich.Somit endet der Zeitraum für eine fristgerechte Kündigung jeweils am 30.06. des Jahres. Wünschenswert wäre der Kündigungseingang bis zum 30.04. des laufenden Jahres für eine besser planbare Organisation der Abläufe.
Eine vorzeitige Auflösung des Betreuungsverhältnisses oder ein Rücktritt seitens der Sorgeberechtigten ist nur in besonderen Fällen möglich und bedarf der schriftlichen Bestätigung des Trägers. Der Träger behält sich vor, bei medizinischen Gründen ggf. ärztliche Stellungnahmen einzufordern.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann das Vertragsverhältnis jederzeit gekündigt werden. Für eine fristlose Kündigung müssen Gründe vorliegen, die die Fortsetzung des Betreuungsverhältnisses unzumutbar machen.
Öffnungszeiten, Ferien, Ferienbetreuung, Fortbildung, unvorhersehbare Ereignisse
Die OGGS betreut in der Schulzeit von Montag bis Freitag von 07:00 Uhr – 08:15 Uhr und von 12:15 Uhr – 16:00 Uhr. In den Ferien, an Beweglichen Ferientagen und an den Schulentwicklungstagen betreut die OGGS durchgehend von 07:00 Uhr – 16:00 Uhr. Kinder, deren Sorgeberechtigte das Modul 1a (ausschließlich Frühbetreuung) gebucht haben, werden an Beweglichen Ferientagen und an Schulentwicklungstagen nur bis zum Unterrichtsschluss laut regulärem Stundenplan betreut.
Eine regelmäßige Betreuung findet während der Oster-, Sommer- und Herbstferien statt. Die genauen Zeiten werden rechtzeitig im Vorjahr über die Elternpost und unsere Webseite bekanntgegeben. Zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt die Betreuung grundsätzlich geschlossen.
Wir bieten den Raum für ein warmes Mittagessen und halten Snacks und Getränke für die Betreuungskinder bereit. Am Nachmittag findet ein, halbjährlich wechselndes, AG-Programm statt.
In Ausnahmefällen kann, bei einer Fortbildung der MitarbeiterInnen, die OGGS geschlossen bleiben. Der Träger entscheidet hierüber nach Abwägung aller Interessen. Dieses wird den Sorgeberechtigten rechtzeitig mitgeteilt. Im begründeten Einzelfall ist eine Notdienstbetreuung zu organisieren.
Bei unvorhersehbaren Ereignissen, unvermeidlichen Baumaßnahmen oder behördlichen Anordnungen kann die OGGS zeitweilig geschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme des Kindes in eine andere Gruppe oder Notgruppe oder auf Schadensersatz. Eine Erstattung der Gebühr aus diesem Grunde erfolgt nicht. Der Träger steht aber für unbürokratische Hilfe zur Verfügung.
Versicherungen/Haftung
Schulkinder ab 6 Jahren sind durch die gesetzliche Unfallversicherung des Landes Schleswig-Holstein nach Maßgabe der rechtlichen Grundlagen unfallversichert. Die Unfallversicherung schließt den Weg von und zur Schule, den Aufenthalt in der Schule sowie Aktivitäten der OGGS außerhalb des Schulgeländes ein.
Alle Unfälle auf dem Weg zur OGGS oder auf dem Rückweg, die eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind der OGGS unverzüglich zu melden, damit die entsprechende Schadensregulierung eingeleitet werden kann.
Die Sorgeberechtigten verpflichten sich dazu sicherzustellen, dass das Kind in der Betreuung ankommt. Ebenso besteht die Verpflichtung der Sorgeberechtigten, die jeweilige Betreuung über ein Nicht-Erscheinen des Kindes zu informieren. Geschieht dies nicht, wird automatisch davon ausgegangen, dass das Kind aus besonderen Gründen nicht an der Betreuung teilnimmt. Es besteht seitens des Vereins keine Verpflichtung nachzuforschen, wo das Kind an dem Tag des Nicht-Erscheinens ist. Eine Haftung seitens des Vereins wird ausgeschlossen.
Für die MitarbeiterInnen besteht über den Träger eine Berufsschadenhaftpflichtversicherung. Wir weisen besonders darauf hin, dass für Schülerinnen und Schüler, die die OGGS besuchen, eine private Haftpflichtversicherung bestehen sollte, da andernfalls die Sorgeberechtigten für Schäden haften, die durch das Kind verursacht wurden.
Für den Verlust, die Beschädigung oder die Verwechslung der Kleidung und der Ausstattung der Kinder wird keine Haftung übernommen.
Entgeltregelungen
Die monatlichen Betreuungsbeiträge regeln sich nach der aktuellen Gebührenordnung. Die entsprechenden Beiträge werden nur per Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) erhoben, die dem Träger seitens der Sorgeberechtigten erteilt wird. Fällig sind die Beiträge jeweils zum 1. Werktag eines Monats.
Die Gebühr wird als Jahresbeitrag berechnet und ist für 12 Monate (01.08.-31.07.) in Teilbeiträgen zu entrichten. Da der Betreuungsbeitrag eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der OGGS darstellt, ist die Gebühr auch während der Ferien, bei vorübergehender Schließung oder bei längeren Fehlzeiten des Kindes grundsätzlich bis zum Ende des OGGS-Jahres, also bis zum 31.07. zu entrichten.
Nähere Einzelheiten und Erläuterungen sind der Gebührenordnung zu entnehmen.
Sonstiges
Die Benutzung von Handys, Smartphones und Smartwatches sind den Betreuungskindern während der Betreuungszeit grundsätzlich nicht gestattet. Sollte ein Kind eines der oben genannten oder ein ähnliches technisches Kommunikationsgerät mit sich führen, wird es aufgefordert, dieses ausgeschaltet im Schulranzen zu verstauen. Die OGGS haftet nicht bei Beschädigung oder Verlust der Geräte.
Der OGGS-Vorstand
Stand August 2024
Vorstand
Manfred Beckmann
Erster Vorsitzender
Telefon: 0170 4091759
E-Mail: manfred_beckmann@web.de
Michaela Bierschwall
Zweite Vorsitzende
Telefon: 0173 2140573
E-Mail: bierschwall@wfl.de
Verwaltung
Ahrensböker Straße 3
23617 Stockelsdorf
Telefon: 0451 30505680
E-Mail: buero@oggs-stockelsdorf.de
Standorte
OGGS in der Erich Kästner Grundschule
Dorfstraße 22
23617 Stockelsdorf
Telefon: 0451 4901 690
E-Mail: eks@oggs-stockelsdorf.de
OGGS in der Gerhart-Hauptmann-Grundschule
Breslauer Straße 12
23617 Stockelsdorf
Telefon: 0451 4901 640
E-Mail: ghs@oggs-stockelsdorf.de
OGGS in der Grundschule Ravensbusch
Segeberger Straße 89
23617 Stockelsdorf
Telefon: 0451 4901 590
E-Mail: rav@oggs-stockelsdorf.de